Abstimmungsparolen
Eidg. Volksabstimmung vom 11.03.2011:
| Volksinitiative vom 18. Dezember 2007 "Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!" |
| Volksinitiative vom 29. September 2008 "Für ein steuerlich begünstigtes Bausparen zum Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum und zur Finanzierung von baulichen Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen (Bauspar-Initiative)" |
| Volksinitiative vom 26. Juni 2009 "6 Wochen Ferien für alle" |
| Bundesbeschluss vom 29. September 2011 über die Regelung der Geldspiele zugunsten gemeinnütziger Zwecke (Gegenentwurf zur Volksinitiative "Für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls") |
| Volksinitiative vom 18. Dezember 2007 "Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!" |
| Volksinitiative vom 18. Dezember 2007 "Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!" |
| Bundesgesetz vom 18. März 2011 über die Buchpreisbindung (BuPG) |
| Kommunale Vorlagen |
| Sanierung Mehrzweckhalle Geisshubel; Verpflichtungskredit |
Rückblick:
Gemeindeabstimmung vom 10.12.2011:
Ja zum Voranschlag 2012...
...weil dieser Voranschlag wichtige Anliegen vorwärtsbringt (z.B. Kauf von Öko- statt Atomstrom, Gedenkstätte für Engelskinder, Aktualisierung des Umweltkonzepts, neues Pikett-Fahrzeug und weitere wichtige Anschaffungen der Feuerwehr)
Volksabstimmung vom 15.05.2011:
Energiegesetz: Fertig mit Worten, jetzt sind Taten gefragt!
Den Verbrauch von Energie zu senken, ist vordringlich. Ein effizienter Ansatz dazu ist das Sanieren von Gebäuden. Es ist ganz im Interesse der Eigentümer, einen Mehrwert für ihre Gebäude zu schaffen, indem sie den GEAK (Gebäudeenergieausweis) erstellen lassen. So können sie zudem von den im Gesetz vorge-sehenen Finanzhilfen profitieren. Sicher finanziert werden diese Beiträge mit der Förderabgabe. Der Eigentümer wird doppelt belohnt, denn er wird nachhaltig Energie sparen, und sein saniertes Gebäude wird attraktiver für mögliche Käufer. Deshalb sind insbesondere diese beiden Massnahmen, der GEAK und die Förderabgabe, vorteilhaft und nötig. Der Volksvorschlag, der beide Massnahmen ablehnt, nimmt dem Gesetz die Wirkung.
Unterstützen Sie eine nachhaltige Energiepolitik und stimmen Sie deshalb Ja zur Vorlage des Grossen Rates. Ganz wichtig ist zudem, bei der Stichfrage die Vorlage des Grossen Rates anzukreuzen.
Anne-Lise Greber-Borel, Mitglied des Grossen Gemeinderates
Gemeindeabstimmung vom 15.5.2011:
Abstimmungsvorschau im BUND, 28.4.2011
NEIN zum kundenfeindlichen Verkauf des Kabelnetzes (GGA)
Marceline Stettler, GFL-Fraktionspräsidentin im Gemeindeparlament
Abstimmungsvorschau im BUND vom 28.4.2011
Die Gemeinde Zollikofen will ihr Kabelnetz (GGA genannt) verkaufen. Das ginge ja noch. Aber der Erlös von 7 Mio. Fr. soll dazu verwendet werden, den gegenwärtigen GGA-Kundinnen und -Kunden - und nur diesen! - in den nächsten zehn Jahren das Radiohören und Fernsehen zu verbilligen. Aber nur so lange, wie sie bei der Kabelnetz-Käuferin EBL Telecom AG und ihrer Programmlieferantin Cablecom bleiben - und nicht etwa zur Swisscom wechseln! Wegen dieser marktverzerrenden, wettbewerbs- und letztlich kundenfeindlichen Verwendung des Verkaufserlöses hat die GFL-Fraktion im Gemeindeparlament geschlossen gegen die GGA-Verkaufsvorlage gestimmt. Der GFL-Vorstand hat in der Folge für die Volksabstimmung die Nein-Parole beschlossen.
Mehr dazu und über den Alternativvorschlag zur Verwendung des Verkaufserlöses, der leider im Gemeindeparlament verworfen wurde, im Bericht aus dem GGR vom 23.3.2011.
Bruno Vanoni, GGR-Mitglied, Präsident GFL
Volksabstimmung vom 13.02.2011:
NEIN zu noch mehr Atommüll, NEIN zum AKW Mühleberg!
Deshalb ist es unverantwortlich, mit neuen AKWs noch mehr solchen Atommüll in die Welt zu setzen. Unverantwortlich gegenüber den kommenden Generationen. Und überhaupt unsinnig, weil wir bessere Alternativen haben: erneuerbare Energien! Wer öko-logisch denkt und vernünftig handeln will, stimmt NEIN zum neuen AKW in Mühleberg, NEIN auch zum dort geplanten Zwischenlager, das zu einem Langzeit- oder gar Endlager zu werden droht.
Bruno Vanoni, GFL Zollikofen
Weitere Informationen:
Komitee Stop neues AKW (von WWF, Pro Natura usw.)
Berner Unternehmerkomitee gegen neue AKW
JA zu Ecotax, aber NEIN zur Belohnung von Energieverschwendung
Ich stimme JA zum Vorschlag des Grossen Rates für die Besteuerung der Strassenfahrzeuge (Ecotax),
- weil ich, wie die meisten Bernerinnen und Berner, für einen effizienteren Energiever-brauch bin;
- weil beim Kauf eines neuen Wagens alle sich bewusst für ein energiesparendes Fahrzeug (mit Bonus) entscheiden können;
- weil dank energieeffizienteren Neuwagen jährlich allein im Kanton Bern 20‘000 Tonnen CO2-Emissionen eingespart werden können, was einen beträchtlichen Beitrag zum Klimaschutz ausmacht;
- weil die vorgesehenen Massnahmen eine Entlastung für das Portemonnaie darstellen (alle profitieren von einer vernünftigen Senkung der Grundsteuer), ohne die staatlichen Finanzen allzu stark zu belasten.
Der so genannte Volksvorschlag bedeutet hingegen: weniger Rücksichtnahme auf die Umwelt, Belohnung der Energieverschwender, Schwächung der Finanzen von Kanton und Gemeinde. Deshalb stimme ich NEIN zum Volksvorschlag.
Anne-Lise Greber-Borel, Mitglied des Grossen Gemeinderats
Ja zur eidgenössischen Volksinitiative "Schutz vor Waffengewalt"
Die Volksinitiative hat nichts gegen verantwortungsbewusste Schützen, Jäger und Sammler. Solange diese ihre Leidenschaft aktiv ausüben, die dafür erforderlichen Fähigkeiten besitzen und mit ihrer Waffe sorgfältig und gewissenhaft umgehen, sollen sie diese behalten können. Auch sollen lizenzierte Sportschützen weiterhin mit ihrer persönlichen Waffe am Feldschiessen teilnehmen können.
Nur: Diese Kreise besitzen bloss den kleinsten Teil der in Schweizer Privathaushalten verfüg-baren 2,3 Millionen Schusswaffen. Der über-wiegende Anteil sind Militärwaffen: 252‘000 im Besitz von aktiven Soldaten und 1‘448‘000 im Besitz von ehemaligen Soldaten. Militärwaffen gehören aber ins Zeughaus! Nur wer einen klaren Bedürfnis- und Fähigkeitsnachweis erbringt, soll Feuerwaffen besitzen können. Deshalb: Ja zur Volksinitiative „Schutz vor Waffengewalt“!
Edi Westphale, Gemeinderat (Departement Sicherheit), GFL
und als Nachfolgerin von Simonetta Sommaruga in den Ständerat:
Ursula Wyss
Damit grünes Gedankengut aus dem Kanton Bern im Ständerat vertreten bleibt!
Archiv
Volksabstimmung vom 28.11.2010:
2 x Nein zu Ausschaffungsinitiative und Gegenentwurf (bei der Stichfrage bitte Gegenentwurf ankreuzen)
Ja zur Steuergerechtigkeits-Initiative
Ja zum Voranschlag 2011 der Gemeinde
Ja zur Änderung der Gemeindeverfassung (Richtlinienmotion)
Volksabstimmung vom 7. März 2010:
Ja zur Tierschutzanwalt-Initiative
Tiere sind unsere Mitgeschöpfe. Sie haben Anrecht auf artgerechte Haltung und Schutz. Aber was nützt ein fortschrittliches Tierschutzgesetz, wenn Tierquälereien als Kavaliersdelikte behandelt werden?
Zwei Walliser Schafhalter, die ihre 15 Schafe auf der Alp verhungern liessen, wurden kürzlich mit je 600 Franken Busse bestraft. Jetzt hat der zuständige Richter sein ohnehin sehr mildes Urteil widerrufen und die beiden Männer freigesprochen. Begründung: Der Fall sei verjährt. Der Schweizer Tierschutz STS protestiert in aller Schärfe gegen den skandalösen und unrechtmässigen Freispruch.
Seit dem Jahre 2003 sind Tiere keine Sache mehr. Im Strafverfahren werden sie jedoch immer noch als solche behandelt, denn bei Delikten wegen Tierquälerei hat nur der Täter Rechte. Nur er kann sich durch einen Anwalt vertreten lassen, nur er hat Akteneinsichtsrecht, kann Beweismittel beantragen und das Urteil anfechten. Der Tierschutz und natürlich die betroffenen Tiere haben kein einziges dieser Rechte. Das ist nicht fair.
Eine gerichtliche Beurteilung von Tierschutzdelikten findet nur ganz selten statt. Im Jahre 2008 wurden über 90% aller Strafuntersuchungen im Schnellverfahren ohne Gerichtsverhandlung durchgeführt und mittels einer meist bedingten Geldstrafe oder Busse von wenigen hundert Franken abgehandelt. Solche Strafen haben keine abschreckende Wirkung.
Heute sorgt nur im Kanton Zürich ein Tierschutzanwalt dafür, dass Strafverfahren nicht im Sand verlaufen und dass Tierquälereien nicht mit lächerlichen Bussen bestraft werden. Die Sachkompetenz des Zürcher Tierschutzanwalts wird von den Strafuntersuchungsbehörden wie auch vom Veterinäramt sehr geschätzt. Die jährlichen Kosten betragen nur rund 80 000 Franken, eine Bagatelle, wenn man bedenkt, dass der Kanton für die Strafverfolgung pro Jahr insgesamt über 100 Millionen Franken ausgibt.
Edi Westphale; Gemeinderat und Kandidat Grossratswahlen vom 28. März 2010
Volksabstimmung vom 29. November 2009
Ja zur Beteiligung Zollikofens am Sportzentrum Hirzenfeld
Ja zum Voranschlag 2010 der Gemeinde Zollikofen
Ja zum Stimmrechtsalter 16 im Kanton Bern
Nein zur SVP-Initiative gegen den Bau von Minaretten
Ja zur Volksinitiative für ein Verbot von Waffenexporten
Nein zur Spezialfinanzierung für den Luftverkehr
Unsere Begründungen dieser Parolen (PDF)
